WEG-Verwaltung

Wir verwalten für die Eigentümer das gemeinschaftliche Eigentum der Wohnanlage. Als Hausverwaltung ist es unser höchster Anspruch für ein angenehmes Klima in der Wohnungseigentümergemeinschaft zu sorgen und dabei alle Einzelinteressen der Eigentümer zu berücksichtigen. Mit dem Verwaltungsbeirat beraten wir uns in enger Abstimmung und sorgen somit für eine nachhaltige und zielorientierte Betreuung der WEG.

Im Wohnungseigentumsgesetz ist geregelt, welche Aufgaben, Pflichte und Rechte eine Hausverwaltung berücksichtigen muss, um eine ordnungsgemäße Betreuung der Wohnanlage zu gewährleisten. Anbei eine Auflistung der wichtigsten Rechte und Pflichten:

                                                      Kaufmännisch:

  • Erstellung und Prüfung der Jahresabrechnungen sowie Wirtschaftspläne
  • Führen und Abrechnen von Hausgeldkonten je Eigentum
  • Buchen der Bankbewegungen für die Hausgeldzahlungen
  • Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlungen
  • Bereitstellung der Unterlagen und Belege für die Eigentümer im Büro der Verwaltung
  • Bearbeitung von Eigentümerwechsel
  • Geordnete Aufbewahrung der Stamm-Verwaltungsunterlagen sowie sonstige Unterlagen
  • Erstellen der Steuerbescheinigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen nach §35a ESTG
  • Durchführung und Kontrolle der von der WEG beschlossenen Hausordnung
  • Eigentümerversammlung (Einladung, Durchführung, Protokoll, Versand)
  • Einstellung, Überwachung und Kündigung von Personal
  • Beschlussfassungen vorbereiten und von der WEG gefasste Beschlüsse archivieren
  • Laufende Information des Verwaltungsbeirats über alle wesentlichen Geschäftsvorfälle
 
 

                                                         Technisch:

  • Laufende Überwachung des baulichen und technischen Zustandes der Anlage mit Hilfe einer Begehungsliste, welche zusammen mit der WEG konzipiert wird
  • Beratung zur Notwendigkeit von Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
  • Angebote einholen, Vertragsverhandlungen führen und Auftragsvergabe erteilen
  • Überwachung & Durchführung von Umbauten, Modernisierungen und Instandhaltungsmaßnahmen
  • Ausarbeitung von Entscheidungsvorschlägen sowie Einholung von Stellungnahmen des Verwaltungsbeirates ( 2 Termine/Jahr Teilnahme an den Sitzungen)
  • 24-Stunden-Notdienst